• Bedingungen

  • Nach den Rahmenrichtlinien des BDY besteht das Unterrichtspraktikum derzeit aus 8 Vorstellstunden
    (Vorstellen einer eigenen Yoga-Praxis).
    Innerhalb der vierjährigen Ausbildung müssen fünfzehn Einzelstunden zur Qualitätssicherung und persönlichen Entwicklung absolviert werden. Die Bereitschaft zur Persönlichkeitsentwicklung ist ein wichtiger Aspekt dieser Ausbildung.