• Bedingungen

  • Nach den Rahmenrichtlinien des BDY besteht das Unterrichtspraktikum derzeit aus 8 Vorstellstunden (Vorstellen einer eigenen Yoga-Praxis).
    Darüber hinaus müssen innerhalb der vierjährigen Ausbildung fünfzehn Einzelstunden zur Qualitätssicherung und persönlichen Entwicklung absolviert werden. Die Bereitschaft zur Persönlichkeitsentwicklung ist ein wichtiger Aspekt dieser Ausbildung.